Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Grundlagen der Gesetzgebung
Einleitung Gesetzgebung - "Erdnussabend I" [F]
Einleitung Gesetzgebung - "Erdnussabend I" [F]
2. April 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (32.846 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Am berüchtigten „Erdnussabend“ in der Jenaer Kneipe „Die Kneipe“ stellt sich Jurastudentin J auf eine Bierkiste und verkündet eine Vielzahl von spontan erfundenen „Gesetzen“, an die sich alle Menschen in Deutschland fortan halten sollen. Die Mehrheit der Gäste stimmt zu.
Diesen Fall lösen 91,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einleitung Gesetzgebung - "Erdnussabend I" [F]
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der siebte Abschnitt des Grundgesetzes über die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70-82 GG) regelt die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern (Art. 70–74 GG) sowie das Gesetzgebungsverfahren, in dem Parlamentsgesetze verabschiedet werden (Art. 76–82 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Parlamentsgesetze sind die wichtigste Handlungsform im repräsentativ-demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes.
Ja!
3. Parlamentsgesetze müssen formell verfassungsgemäß sein, um wirksam zu sein.
Genau, so ist das!
4. Sind die „Gesetze“ der J formell verfassungsgemäß?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Parlamentsgesetze müssen auch materiell verfassungsgemäß sein, um wirksam zu sein.
Ja!
6. Ein verfassungswidriges Gesetz ist „automatisch“ nichtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Parlamentsgesetzen ist nur in staatsorganisationsrechtlichen Prüfungen relevant.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

di203
16.1.2025, 19:43:39
Worin liegt der Unterschied zwischen Verwerfung durch Nichtigkeitserklärung und Unvereinbarkeitserklärung des BVerfG?
SM2206
9.2.2025, 01:02:44
Eine der Fragen in diesem Block lautet: "Ein verfassungswidriges Gesetz ist "automatisch" nichtig." Wählt man "ja", wird einem diese Antwort als falsch eingeordnet. Meines Wissens nach geht die ganz h.M. aber davon aus, dass verfassungswidrige Gesetze sehr wohl nichtig seien, und zwar von Anfang an. Die Für-nichtig-Erklärung durch das BVerfG wirke nur deklaratorisch. Das soll u.a. aus der Fassung von Art. 100 I GG folgen und entspräche auch deutscher Verfassungstradition. Damit ist natürlich nicht gesagt, dass der Richter bei formellen, nachkonstitutionellen Gesetzen selbst nicht anwenden dürfe, er muss gem. Art. 100 I GG eben vorlegen. Eine Klarstellung wäre nett. LG
Rechtsanwalt B. Trüger
18.2.2025, 11:55:28
„Die bei weitem überwiegende Ansicht in Rechtslehre und Rechtsprechung betont seitdem den deklaratorischen Charakter der Entscheidung bzw. die Ipso-jure-Nichtigkeit verfassungswidriger Gesetze“ ~Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 33, Die sogenannte Nichtigkeit verfassungswidriger Gesetze von Christoph Böckenförde. Der ganze Schinken ist zwar von 1966. Allerdings scheint dies heute auch noch so zu sein
SM2206
24.2.2025, 17:47:21
Dann scheine ich mich ja richtig erinnert zu haben und die Aufgabe hier müsste überarbeitet werden.