Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Grundlagen der Gesetzgebung
Einleitung Gesetzgebung - "Erdnussabend I" [F]
Einleitung Gesetzgebung - "Erdnussabend I" [F]
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Am berüchtigten „Erdnussabend“ in der Jenaer Kneipe „Die Kneipe“ stellt sich Jurastudentin J auf eine Bierkiste und verkündet eine Vielzahl von spontan erfundenen „Gesetzen“, an die sich alle Menschen in Deutschland fortan halten sollen. Die Mehrheit der Gäste stimmt zu.
Diesen Fall lösen 93,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einleitung Gesetzgebung - "Erdnussabend I" [F]
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der siebte Abschnitt des Grundgesetzes über die Gesetzgebung des Bundes (Art. 70-82 GG) regelt die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern (Art. 70–74 GG) sowie das Gesetzgebungsverfahren, in dem Parlamentsgesetze verabschiedet werden (Art. 76–82 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Parlamentsgesetze sind die wichtigste Handlungsform im repräsentativ-demokratischen Rechtsstaat des Grundgesetzes.
Ja!
3. Parlamentsgesetze müssen formell verfassungsgemäß sein, um wirksam zu sein.
Genau, so ist das!
4. Sind die „Gesetze“ der J formell verfassungsgemäß?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Parlamentsgesetze müssen auch materiell verfassungsgemäß sein, um wirksam zu sein.
Ja!
6. Ein verfassungswidriges Gesetz ist „automatisch“ nichtig.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit von Parlamentsgesetzen ist nur in staatsorganisationsrechtlichen Prüfungen relevant.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.