Unmittelbarkeitszusammenhang
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) kassieren aufgrund Berechnungsfehlern von Grundstückseigentümern überhöhte Entgelte ein, auch nachdem die Fehler auffallen. L, Leiter der Innenrevision, ist Garant und vermögensbetreuungspflichtig. Gegen das Verhalten der Mitarbeiter schreitet er aber nicht ein.
Einordnung des Falls
Unmittelbarkeitszusammenhang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Vermögensnachteil muss unmittelbar durch die Pflichtverletzung eingetreten sein.
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Ja!
2. Nach Aufdeckung der Tat sieht sich die BSR mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert und hat Prozesskosten. Dies ist ein unmittelbar durch die Pflichtverletzung des L eingetretener Nachteil.
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Nein, das ist nicht der Fall!