Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Freiheitsberaubung, § 239 StGB

Einsperren: Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich selbst mit dem Opfer einsperrt.

Einsperren: Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich selbst mit dem Opfer einsperrt.

19. August 2025

2 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T schließt sich gemeinsam mit seiner Arbeitskollegin O in seinem Büro im 5. Stock ein und wirft danach den Schlüssel aus dem Fenster. O wollte gerade nach Hause gehen, um sich um ihre aus der Schule kommenden Kinder zu kümmern.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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