Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Einsperren: Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich selbst mit dem Opfer einsperrt.
Einsperren: Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich selbst mit dem Opfer einsperrt.
19. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schließt sich gemeinsam mit seiner Arbeitskollegin O in seinem Büro im 5. Stock ein und wirft danach den Schlüssel aus dem Fenster. O wollte gerade nach Hause gehen, um sich um ihre aus der Schule kommenden Kinder zu kümmern.
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