Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Freiheitsberaubung, § 239 StGB

Einsperren: Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich selbst mit dem Opfer einsperrt. – Abwandlung

Einsperren: Der Tatbestand ist auch dann erfüllt, wenn der Täter sich selbst mit dem Opfer einsperrt. – Abwandlung

27. August 2025

14 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T schließt sich und die Kollegin O im Büro im Erdgeschoss ein und wirft den Schlüssel aus dem Fenster. O wollte gerade nach Hause gehen und ihre Katzen füttern. Statt das Büro wie gewöhnlich durch die Tür zu verlassen, verlässt sie es nun, indem sie aus dem Fenster steigt.

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