Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Freiheitsberaubung, § 239 StGB

Einsperren: Kein nur unerheblicher Zeitraum, für die Dauer des Gebetes eines "Vaterunser"

Einsperren: Kein nur unerheblicher Zeitraum, für die Dauer des Gebetes eines "Vaterunser"

22. November 2024

4,8(2.082 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Der von seinen Schülern genervte Lehrer L sperrt diese zu Erziehungszwecken für 15 Sekunden im Klassenraum ein.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Einsperren: Kein nur unerheblicher Zeitraum, für die Dauer des Gebetes eines "Vaterunser"

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. L hat die Schüler "eingesperrt" (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB).

Nein, das ist nicht der Fall!

"Einsperren" bedeutet, jemanden durch äußere Vorrichtungen am Verlassen eines umschlossenen Raumes zu hindern. Eine bestimmte Dauer der Tathandlung setzt die Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB) ausdrücklich nicht voraus. In die Vorschrift wird jedoch eine Erheblichkeitsschwelle hineininterpretiert, um nur strafwürdiges Unrecht zu erfassen. Als Abgrenzungshilfe dient die Formel des Reichsgerichts, nach der die Zeitspanne des Gebets eines "Vaterunser", d.h. bereits eine knappe Minute ausreichend ist. 15 Sekunden sind indes als unerhebliche Bagatellbeeinträchtigung einzustufen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen