Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Einsperren: Kein nur unerheblicher Zeitraum, für die Dauer des Gebetes eines "Vaterunser"
Einsperren: Kein nur unerheblicher Zeitraum, für die Dauer des Gebetes eines "Vaterunser"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der von seinen Schülern genervte Lehrer L sperrt diese zu Erziehungszwecken für 15 Sekunden im Klassenraum ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einsperren: Kein nur unerheblicher Zeitraum, für die Dauer des Gebetes eines "Vaterunser"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L hat die Schüler "eingesperrt" (§ 239 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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