Fahrschule (Wer ist Fahrzeugführer?)
24. Mai 2025
21 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fahrschülerin S und ihr selbstständiger Fahrlehrer L sind zusammen auf einer Übungsfahrt. Beim Linksabbiegen nimmt S der entgegenkommenden F die Vorfahrt, wodurch es zu einem Zusammenstoß kommt. Der Unfall hätte durch ein frühzeitiges Eingreifen des L verhindert werden können.
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Einordnung des Falls
Fahrschule (Wer ist Fahrzeugführer?)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat einen Anspruch gegen L aus § 7 Abs. 1 StVG.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. S war Fahrzeugführerin (§ 18 Abs. 1 S. 1 StVG).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. L kann sich exkulpieren (§ 18 Abs. 1 S. 2 StVG).
Nein!
4. L haftet sowohl als Fahrzeughalter (§ 7 Abs. 1 StVG) als auch als Fahrzeugführer (§ 18 Abs. 1 S. 1 StVG).
Genau, so ist das!
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