Höhere Gewalt
24. Mai 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Halter H fährt absolut ideal die Landstraße entlang, allerdings bricht ein schweres Gewitter samt Sturmböen herein. Als eine Sturmböe einen Baumstamm auf die Straße weht, weicht H auf die Gegenfahrbahn aus und überfährt die Rennradfahrerin R.
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Einordnung des Falls
Höhere Gewalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R wurde bei Betrieb des von H gehaltenen Kfz geschädigt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Haftung ist ausgeschlossen, weil es sich um ein unabwendbares Ereignis handelt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Haftung ist ausgeschlossen, weil es sich um höhere Gewalt handelt (§ 7 Abs. 2 StVG).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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