Arglosigkeit bei Heimtückemord – Täter tritt Opfer in offen feindseliger Haltung entgegen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F möchte sich von T scheiden, nachdem sie ihn 30 Jahre wiederholt gedemütigt hat. Es gibt einen heftigen Streit, bei dem F den T bespuckt. Trotzdem möchte sich T versöhnen. Er betritt nachts über den Balkon das Schlafzimmer der F. F fordert ihn auf, zu verschwinden. Es gibt einen neuen Streit. T entschließt sich, F zu töten und zieht ein Messer. Er nutzt Fs Lage im Bett aus, springt auf den Unterkörper der noch liegenden F und ersticht sie.
Einordnung des Falls
Arglosigkeit bei Heimtückemord – Täter tritt Opfer in offen feindseliger Haltung entgegen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F war "arglos", als T sie erstochen hat.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!