Zivilrecht > Deliktsrecht
Schweinepanikfall (BGHZ 115, 84)
BGH zum Zurechnungszusammenhang bei einem Verkehrsunfall (§ 823 Abs. 1 BGB) | Schutzzweck der Norm
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Alleinhaftung des Fußgängers bei vorsätzlicher Kollision mit Pkw
G geht nachts auf der rechten Fahrbahn eine nicht beleuchtete Landstraße entlang. Halter H nähert sich mit seinem ordnungsgemäß geführten Trabbi. In suizidaler Absicht springt G plötzlich auf die Fahrbahn. H kann nicht mehr ausweichen. G verlangt Schadensersatz von H.
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Brand eines Kfz in einer Lagerhalle: Zurechnung der Betriebsgefahr?
Fahrzeughalter B hat einen Unfall. Sein beschädigtes Auto ist nicht mehr fahrbereit. B lässt es von K abschleppen. K bringt das Auto in ihre Lagerhalle. Es wird nicht mehr bewegt. Drei Tage später brennt das Auto aufgrund eines technischen Defekts. Dabei wird die Lagerhalle beschädigt.
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Schädigung des Fahrers
F erlaubt ihrem Ex-Mann M regelmäßig die Benutzung ihres Fiat 500, damit M samstags nicht mit der vollen Bahn ins Fußballstadion fahren muss. Bei einer dieser Fahrten wird M bei einem Verkehrsunfall von Studentin S schwer verletzt. S ist pleite, weshalb die Krankenversicherung des M von der Halterin F Schadensersatz verlangt.
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Höhere Gewalt
Halter H fährt absolut ideal die Landstraße entlang, allerdings bricht ein schweres Gewitter samt Sturmböen herein. Als eine Sturmböe einen Baumstamm auf die Straße weht, weicht H auf die Gegenfahrbahn aus und überfährt die Rennradfahrerin R.
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Grünstreifenfall
LKW-Halterin L verursacht einen Unfall, weil sie während der Fahrt auf ihrem iPad Star Wars schaut. L und andere Unfallbeteiligte müssen ihre Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei auf der Straße stehen lassen und versperren diese dadurch. Die nachfolgenden Autos fahren daher über den angrenzenden Geh- und Radweg der Stadt S und beschädigen diesen.
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Schutzzweckzusammenhang
Studentin S fährt mit ihrem Auto viel zu schnell. An einer Kreuzung bremst sie zu spät und rammt das Auto des vorfahrtsberechtigen Opi O. Als die Polizei eintrifft, lügt S und meint, O wäre schuld. O regt sich darüber so auf, dass er einen Schlaganfall erleidet (Behandlungskosten: €10.000).
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Erhöhte Sorgfaltspflicht bei vorausfahrendem Fahrschulfahrzeug
Fahrschülerin F ist auf Fahrstunde mit ihrem Lehrer L, der auch Halter des Wagens ist. In der Ausfahrt eines Kreisverkehrs bremst F den Wagen voll ab, weil sich etwa 4m entfernt Personen der Fahrbahn nähern. S fährt daraufhin auf das Fahrschulauto auf.