Zivilrecht > Deliktsrecht
Schweinepanikfall (BGHZ 115, 84)
BGH zum Zurechnungszusammenhang bei einem Verkehrsunfall (§ 823 Abs. 1 BGB) | Schutzzweck der Norm
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Halterhaftung bei Beschädigung des eigenen Pkw des Fahrzeugführers
Die gehbehinderte Fahrzeughalterin H parkt ihr Auto auf einem Parkplatz, auf dem auch A parkt. Später bittet H den A, ihr Auto aus der abschüssigen Parklücke auszuparken, um einsteigen zu können. A kommt ihrem Wunsch nach, beschädigt aber beim Ausparken sein eigenes Fahrzeug.
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Grünstreifenfall
LKW-Halterin L verursacht einen Unfall, weil sie während der Fahrt auf ihrem iPad Star Wars schaut. L und andere Unfallbeteiligte müssen ihre Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei auf der Straße stehen lassen und versperren diese dadurch. Die nachfolgenden Autos fahren daher über den angrenzenden Geh- und Radweg der Stadt S und beschädigen diesen.
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Schutzzweckzusammenhang
Studentin S fährt mit ihrem Auto viel zu schnell. An einer Kreuzung bremst sie zu spät und rammt das Auto des vorfahrtsberechtigen Opi O. Als die Polizei eintrifft, lügt S und meint, O wäre schuld. O regt sich darüber so auf, dass er einen Schlaganfall erleidet (Behandlungskosten: €10.000).