Zivilrecht > Deliktsrecht
Schweinepanikfall (BGHZ 115, 84)
BGH zum Zurechnungszusammenhang bei einem Verkehrsunfall (§ 823 Abs. 1 BGB) | Schutzzweck der Norm
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Schutzzweckzusammenhang
Studentin S fährt mit ihrem Auto viel zu schnell. An einer Kreuzung bremst sie zu spät und rammt das Auto des vorfahrtsberechtigen Opi O. Als die Polizei eintrifft, lügt S und meint, O wäre schuld. O regt sich darüber so auf, dass er einen Schlaganfall erleidet (Behandlungskosten: €10.000).