Zivilrecht > Deliktsrecht
Schweinepanikfall (BGHZ 115, 84)
BGH zum Zurechnungszusammenhang bei einem Verkehrsunfall (§ 823 Abs. 1 BGB) | Schutzzweck der Norm
Examensrelevante Rechtsprechung > Rechtsprechung Zivilrecht
Halterhaftung (§ 7 StVG) – Beschädigung des eigenen Pkw
Die gehbehinderte Fahrzeughalterin H parkt ihr Auto auf einem Parkplatz, auf dem auch A parkt. Später bittet H den A, ihr Auto aus der abschüssigen Parklücke auszuparken, um einsteigen zu können. A kommt ihrem Wunsch nach, beschädigt aber beim Ausparken sein eigenes Fahrzeug.
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Unfall in automatisierter Waschanlage – Haftungsverteilung
A und B lassen ihre Autos in einer Waschstraße bei ausgeschaltetem Motor vorwärts ziehen. A fährt kurz hinter B. Aus ungeklärten Gründen löst sich eine Zugvorrichtung am Auto der B, sodass sie stehen bleibt. Um eine Kollision zu vermeiden, bremst A ab. Da die Anlage hierauf nicht eingestellt ist, beschädigt das Gebläse das Auto des A.
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Schutzzweckzusammenhang
Studentin S fährt mit ihrem Auto viel zu schnell. An einer Kreuzung bremst sie zu spät und rammt das Auto des vorfahrtsberechtigen Opi O. Als die Polizei eintrifft, lügt S und meint, O wäre schuld. O regt sich darüber so auf, dass er einen Schlaganfall erleidet (Behandlungskosten: €10.000).
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Brennendes Auto (Haltereigenschaft / „bei Betrieb“)
A parkt das Auto ihrer Oma O in einer Tiefgarage. Dort entzündet es sich nach kurzer Zeit selbst und beschädigt das Auto des B. O hatte der A das Auto vor langer Zeit überlassen, da sie es nicht mehr bedienen kann. Dabei trug A ebenfalls die Kosten des Autos.