Beobachtung der Wegnahme | Grundsatz
Diesen Fall lösen 95,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D steckt im Kaufhaus des B ein Parfum in die Hosentasche in der Absicht, es aus dem Laden mitzunehmen und für sich zu behalten. Dabei wird er vom Kaufhausdetektiv K beobachtet, der ihn beim Verlassen des Ladens stellt.
Einordnung des Falls
Beobachtung der Wegnahme | Grundsatz
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Diebstahl ist ein heimliches Delikt, eine Beobachtung durch den Ladeninhaber oder durch Dritte schließt somit den Tatbestand aus.
Nein!