Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage
Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aufgrund öffentlicher Äußerungen der Bürgermeisterin finden sich 50 Personen zu einer spontanen Kundgabe auf dem Rathausmarkt zusammen. Die Polizei will die Zusammenkunft wegen eines Verstoßes gegen die Anmeldungspflicht auflösen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das SOG und das PolDVG regeln das Recht der Gefahrenabwehr in Hamburg abschließend.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Neben den spezialgesetzlichen Regelungen kann immer auch auf die Regelungen des SOG zurückgegriffen werden.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Regelungen des VersG sperren jeglichen Rückgriff auf das SOG.
Nein!
4. Ist das das Versammlungsrecht Teil der Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Wegen des Verstoßes gegen die Anmeldungspflicht kann die Versammlung auf Grundlage des § 3 Abs. 1 SOG aufgelöst werden.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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