Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Grundlagen
Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)
Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A hält B in seiner Wohnung gegen den Willen des B gefangen. Die Polizei hat gesicherte Kenntnis hierüber entschließt sich dazu, die Wohnung des A zu durchsuchen.
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Einordnung des Falls
Polizeigesetzliche Standardmaßnahmen (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das SOG enthält in § 16 Abs. 2 SOG eine Ermächtigung zum Betreten und Durchsuchen von Wohnungen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auf Grundlage des § 16 Abs. 2 SOG darf die Polizei A gegenüber anordnen, sie in die Wohnung zu lassen. Das Betreten der Wohnung selbst ist hiervon nicht umfasst.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Öffnet A die Tür nicht, darf die Polizei die Tür zur Wohnung auf Grundlage des § 16 Abs. 2 SOG auch gewaltsam aufbrechen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die Polizei könnte ihr Handeln auch auf § 3 Abs. 1 SOG stützen.
Nein!
Fundstellen
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