Konkurrenzen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zeuge T wird vor Gericht vernommen. T sagt falsch aus und wird an diese Aussage vereidigt.
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Einordnung des Falls
Konkurrenzen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen falscher uneidlicher Aussage (§ 153 StGB) und wegen Meineids (§ 154 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Um zu bestimmen, wie verwirklichte Delikte im Schuldspruch zueinanderstehen, bedient man sich der strafrechtlichen Konkurrenzlehre.
Ja!
3. Die falsche uneidliche Aussage (§ 153 StGB) tritt im Schuldspruch hinter den Meineid (§ 154 Abs. 1 StGB) zurück.
Genau, so ist das!
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