Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Raub (§ 249 StGB)
Drohung – Bedrohter bemerkt Drohmittel nicht/ nimmt es nicht ernst
Drohung – Bedrohter bemerkt Drohmittel nicht/ nimmt es nicht ernst
16. August 2025
17 Kommentare
4,8 ★ (6.457 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T betritt die Tankstelle der O, um die Kasse zu plündern. Dazu schnappt er sich einen Schraubenzieher und nuschelt vor sich hin, dass er O damit ernstlich verletzen werde, sollte sie Gegenwehr leisten. O hört Musik und bekommt davon nichts mit. T entnimmt das Bargeld und geht.
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