Aggressivnotstand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B gehen mit ihren Hunden spazieren. Auf einmal reißt sich der Hund des A (Hasso) los und greift Bs Hund (Rudi) an. Um Rudi zu schützen, entreißt B der Passantin P einen Regenschirm und schlägt damit auf Hasso ein. Dabei geht der Schirm zu Bruch. Hasso wird nur leicht verletzt.
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Einordnung des Falls
Aggressivnotstand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Eigentumsverletzung der P durch B ist durch einen Defensivnotstand gerechtfertigt (§ 228 BGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Eigentumsverletzung der P durch B ist durch einen Aggressivnotstand gerechtfertigt (§ 904 S. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. P hat gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz wegen der Einwirkung auf ihr Eigentum (§ 904 S. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
21.11.2020, 14:17:37
Ein Aufbauschema dazu wäre noch schön.
evanici
11.9.2023, 13:42:18
§ 228 S. 2 ist ja auch eine AGL. Was könnte man sich darunter vorstellen? Wenn man den angreifenden Hund als Angegriffener zum Beispiel provoziert? Dann würde man bei der tatbestandlichen Rechtswidrigkeit im Rahmen von § 823 I trotzdem rausfliegen?