Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Kurzzeitiges Bedrängen nur tatbestandlich einschlägig bei besonders hoher Intensität
Kurzzeitiges Bedrängen nur tatbestandlich einschlägig bei besonders hoher Intensität
19. Juli 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (2.514 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T drängt das Zimmermädchen O kurzzeitig (für 30 Sekunden) in die Ecke des Hotelzimmers, um dieser vermeintliche Zärtlichkeiten aufzudrängen.
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