Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Freiheitsberaubung, § 239 StGB

Kurzzeitiges Bedrängen nur tatbestandlich einschlägig bei besonders hoher Intensität

Kurzzeitiges Bedrängen nur tatbestandlich einschlägig bei besonders hoher Intensität

19. Juli 2025

4 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T drängt das Zimmermädchen O kurzzeitig (für 30 Sekunden) in die Ecke des Hotelzimmers, um dieser vermeintliche Zärtlichkeiten aufzudrängen.

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