Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Freiheitsberaubung, § 239 StGB
Das bloße Fesseln der Hände genügt nicht, wenn dabei die Fortbewegungsfreiheit nicht aufgehoben wird
Das bloße Fesseln der Hände genügt nicht, wenn dabei die Fortbewegungsfreiheit nicht aufgehoben wird
20. Februar 2026
3 Kommentare
4,7 ★ (7.254 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T fixiert mit Panzertape die Hände seiner Schwiegermutter O, damit diese nicht wiederholt das Fernsehprogramm ändert.
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