Ausnahme: Verdecktes Geschäft für den, den es angeht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bittet Nachbarin F, ihm ein paar Brötchen vom Bäcker mitzubringen. F bestellt bei Bäcker B drei Brötchen mehr, ohne dass F den B über den Auftrag des K aufklärt. Sie erhält die Brötchen und bezahlt sofort.
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Einordnung des Falls
Ausnahme: Verdecktes Geschäft für den, den es angeht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat eine eigene Willenserklärung abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. F hat diese Erklärung in fremden Namen abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
Nein!
3. Das „verdeckte Geschäft für den, den es angeht“ stellt eine Ausnahme zum Offenkundigkeitsprinzip dar.
Genau, so ist das!
4. F hat die Willenserklärung im Rahmen ihrer Vertretungsmacht abgegeben (§ 164 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tigerwitsch
20.2.2021, 17:27:21
Wieso handelte F in Vertretungsmacht, wenn sie (laut Text und Bild) drei Brötchen „extra“ gekauft hat? Selbst wenn man die Bevollmächtigung durch K, „ein paar“ Brötchen zu kaufen, dergestalt auslegt, dass F einige Brötchen (Anzahl unbestimmt, jedoch zumindest nicht übermäßig viele) kaufen soll. Sobald F jedoch separat noch etwas bestellt (ich nehme mal an durch die Wortwahl „extra“ würde der Bäcker die Brötchen separat anpacken), ist dies nicht mehr von ihrer Vollmacht umfasst. Was meint Ihr?
Speetzchen
21.2.2021, 21:51:28
Hey, sie sagt zwar 'extra' daraus ergibt sich ja nicht, dass sie in Vertretungsmacht der K gehandelt hat, die K wird von F doch zu keinem Zeitpunkt genannt. ;)
Tigerwitsch
21.2.2021, 22:42:56
Mir ist bewusst, dass es ein Bargeld des alltäglichen Lebens ist. Mir geht es um das Innenverhältnis zwischen F und K. Ich habe das „extra“ so verstanden, dass F zusätzlich für sich noch Brötchen kauft (und ich vermute mal, dass die auch separat abgepackt werden). Das wäre ja wohl nicht mehr von der Vertretungsmacht bzw Vollmacht der K erfasst. Das war meine Frage :)
Tigerwitsch
21.2.2021, 22:43:11
*Bargeschäft des alltäglichen Lebens
Lea_6.9
23.2.2021, 15:03:42
Ich würde hier weniger auf das Bild als auf den Sachverhalt achten und in diesem steht lediglich, dass F drei Brötchen mehr bestellt. Es ist davon auszugehen, dass sie diese drei Brötchen für K und die restlichen für sich selbst kauft. Der Text im Bild „heute 3 Brötchen extra“ lässt auch nur darauf schließen, dass F regelmäßig bei dieser Bäckerei einkaufen geht und an diesem Tag nunmal 3 Brötchen mehr möchte als sonst. Ob diese Brötchen extra eingepackt werden oder nicht, ist mMn zudem völlig irrelevant, was die Vertretungsmacht betrifft. :)
s
16.9.2021, 23:59:41
Sind denn hier zwei Kaufverträge zustandekommen? Auch wenn hier eine Ausnahme vom
Offenkundigkeitsprinzipvorliegt, hat sich die F ja eigentlich bezüglich ihrer Brötchen verpflichtet und den K bezüglich der anderen drei. Hier gab es aber nur jeweils eine Willenserklärung von B und K. Kann dieser Kaufvertrag dann quasi aufgespalten werden?
🔥1312🔥
17.10.2021, 09:45:28
Spannende Frage! Ich weiß es leider auch nicht, aber gerade bei einer fehlerhaften WE bei einem der beiden Rechtsgeschäfte würde ja tatsächlich relevant werden, ob die Erklärungen z. B separat angefochten werden können. Vielleicht antwortet ja noch jemand?!
Lukas_Mengestu
16.11.2021, 09:20:43
Hallo ihr beiden, in der Tat eine interessante Frage. Hier dürften tatsächlich zwei Verträge zustande gekommen sein. Durch ihre Bestellung hat F insoweit zwei Angebote abgebeben, nämlich a) Brötchen für sich und b) 3 Brötchen für K. Beide Angebote wurden vom Bäcker angenommen, sodass am Ende zwei Verträge vorliegen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
silasowicz
9.8.2023, 16:09:37
Wieso nehmt ihr in der Erläuterung bei dieser Aufgabe den "Rechtsschein" in der Aufzählung wieder raus unter "Vertretungsmacht kann sich ergeben aus..."?