Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Zeitpunkt des Erlöschens des Gewahrsams
Zeitpunkt des Erlöschens des Gewahrsams
17. Juli 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (45.022 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O konsumieren zusammen Drogen. Als O bewusstlos wird, nimmt T dessen Armbanduhr an sich. O verstirbt kurz darauf an einer Überdosis, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.
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Einordnung des Falls
Zeitpunkt des Erlöschens des Gewahrsams
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der objektive Tatbestand des Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) setzt voraus, dass eine fremde bewegliche Sache weggenommen wird.
Genau, so ist das!
2. O hatte im Tatzeitpunkt Gewahrsam an der Uhr (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. T hat neuen Gewahrsam begründet, indem er die Uhr mitgenommen hat (§ 242 Abs. 1 StGB).
Ja!
4. T hat den Gewahrsam des O gebrochen (§ 242 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
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