Eigene WE - Abgrenzung zur Botenschaft
21. August 2025
5 Kommentare
4,8 ★ (18.751 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die B ist Inhaberin eines Feinkostladens. Den Einkauf von Obst und Gemüse erledigt ihr entsprechend bevollmächtigter Ehemann M. Er fährt mehrmals pro Woche zum Großhändler, sucht die frischeste Ware aus und bestellt sie im Namen der B.
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