Eigene WE - Vertreter mit gebundener Marschroute
4. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K arbeitet im Bekleidungsgeschäft der B als Kassierer. Hierfür hat B ihn zu Anfang des Arbeitsverhältnisses entsprechend bevollmächtigt. K kassiert die Ware entsprechend den Preisetiketten ab.
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Einordnung des Falls
Eigene WE - Vertreter mit gebundener Marschroute
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Willenserklärungen, die K in Bezug auf die Kaufverträge mit den Kunden abgibt, wirken für und gegen B, wenn K die B wirksam vertreten hat (§ 164 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. Als Kassierer gibt K in Bs Bekleidungsgeschäft eigene Willenserklärungen in Bezug auf die Kaufverträge ab.
Ja!
Fundstellen
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