Getrennter Haushalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. Schon seit langem schlafen M und F nicht mehr gemeinsam im Bett, Essen nicht zusammen und unterhalten sich nicht. F stirbt.
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Einordnung des Falls
Getrennter Haushalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Damit M in den Mietvertrag der F eintritt, müssten M und F einen gemeinsamen Haushalt geführt haben (§ 563 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M und F haben zusammengelebt und deshalb einen gemeinsamen Haushalt geführt.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
20.3.2022, 11:28:11
Wer müsste denn hier was beweisen? Gibt es hier einen Anscheinsbeweis zugunsten des gemeinsamen Haushalts?
Lukas_Mengestu
21.3.2022, 11:13:30
Hallo Isabell, auch hier gilt die allgemeine Beweislastverteilung, dass sich derjenige, der die Rechtsfolgen aus dem Eintritt herleiten will, die Voraussetzungen des Eintritts darlegen und beweise muss. In der Regel sind dies die privilegierten Personen, die weiterhin in der Wohnung leben wollen und deshalb beweisen müssen, dass sie a) zum privilegierten Personenkreis gehören und b) einen gemeinsamen Haushalt geführt haben. Für den Beweis der gemeinsamen Haushaltsführung genügen bloße pauschale Behauptungen nicht, sondern es müssen zumindest hinreichende Indizien vorgetragen werden, die einen gemeinsamen Hauhalt begründen. "Unerträgliche Nachforschungen in den Intimbereich" sind indes nicht notwendig (vgl. BGH NJW 1993, 999; Streyl, in: Schmidt-Futterer, BGB, 15.A. 2021, § 563 RdNr. 75). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Isabell
21.3.2022, 11:16:30
Danke dir! Also kein Anscheinsbeweis. Faszinierend. Den hätte ich hier aufgrund der Problematik mit dem Intimbereich vermutet.