Getrennter Haushalt
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ehemann M und Ehefrau F wohnen seit Jahren zusammen zur Miete in der Wohnung des V. Im Mietvertrag ist allein F als Mieterin aufgeführt. Schon seit langem schlafen M und F nicht mehr gemeinsam im Bett, Essen nicht zusammen und unterhalten sich nicht. F stirbt.
Einordnung des Falls
Getrennter Haushalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Damit M in den Mietvertrag der F eintritt, müssten M und F einen gemeinsamen Haushalt geführt haben (§ 563 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
2. M und F haben zusammengelebt und deshalb einen gemeinsamen Haushalt geführt.
Nein!