Kinder
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und ihre nichtehelichen Kinder lebten jahrelang in einer kleinen Wohnung. Jetzt ziehen alle zusammen in eine neue Wohnung. In dem Mietvertrag, der über fünf Jahre geschlossen ist, steht F alleinige Mieterin. Drei Tage nach Einzug stirbt F.
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Einordnung des Falls
Kinder
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Fs Kinder gehören zum eintrittsberechtigten privilegierten Personenkreis, obwohl sie aus einer nichtehelichen Verbindung stammen. (§ 563 Abs. 2 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da F und ihre Kinder erst drei Tage in der neuen Wohnung wohnten, leben sie noch nicht in einem gemeinsamen Haushalt.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Isabell
23.1.2022, 17:57:03
Gilt das unabhängig vom Alter der Kinder? Wobei ich jetzt nicht wüsste, was rechtlich nachteiliger wäre 🤔 die Pflichten aus einem Mietvertrag sind nicht ohne. Aber Obdachlosigkeit widerspricht dem Schutz Minderjähriger auch.
Lukas_Mengestu
24.1.2022, 10:16:54
Hallo Isabell, das gilt in der Tat altersunabhängig. Der Schutz des Minderjährigen wird aber über § 563 Abs. 3 BGB und das darin geregelte Ablehnungsrecht gewahrt. Dabei kommt es für die Frist der Ablehnung auf den gesetzlichen Vertreter an. Gibt es einen solchen nicht, so gilt § 210 BGB (§ 563 Abs. 3 S. 2 BGB). Die Frist beginnt also erst mit Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit bzw. mit Einsetzung eines gesetzlichen Vertreters zu laufen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Isabell
24.1.2022, 10:35:06
Spannend. Danke dir für die Erklärung.
ri
8.2.2022, 17:44:25
Ein gemeinsamer Haushalt ist ein einziges geWiMMeL = nach WILLEN des MIETERS MITTELPUNKT der LEBENSBEZIEHUNGEN
Lukas_Mengestu
9.2.2022, 12:18:31
Sehr kreativ :D
Larzed
9.10.2022, 16:13:28
Könnte man es dann auf die Spitze treiben und den Übergang auch zu dem Zeitpunkt annehmen, wenn die Mieterin grade die Schlüssel erhält und zum (fast) selben Zeitpunkt einen Herzstillstand erleidet?
Vanilla Latte
2.10.2023, 11:00:40
Würde ich persönlich auch annehmen, wenn man wirklich nur auf den Willen des Mieters, also der F abstellt
evanici
3.9.2023, 18:55:28
Ich glaube § 563 I 1 heißt wohl § 563 II 1 in den Erläuterungen zur Frage mit den Pflegekindern, oder?
Burumar🐸
19.6.2024, 13:40:41
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