Vorrangiges Sekundärrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist Automobil-Händler in Köln und importiert Fahrzeuge aus Frankreich. Deutsche Behörden untersagen G die Einfuhr, weil die Fahrzeuge erforderliche Umweltstandards nicht einhalten. Das Einfuhrverbot bei mangelnden Umweltstandards beruht auf einer voll harmonisierenden Verordnung.
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Einordnung des Falls
Vorrangiges Sekundärrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche und räumliche Schutzbereich der Warenverkehrsfreiheit ist eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Warenverkehrsfreiheit ist auch dann anwendbar, wenn der Sachverhalt durch Sekundärrecht voll harmonisierend geregelt wird.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Whale
6.6.2024, 09:06:33
Kann eine Verordnung auch nicht vollharmonisierend wirken, also nicht abschließend sein? Ich dachte Verordnungen wirken unmittelbar in den Mitgliedstaaten und damit kann an ihnen nichts durch die Mitgliedstaaten verändert werden, oder?
Whale
28.6.2024, 11:56:15
Ich habe die Antwort selbst ausfindig machen können: Im Allgemeinen sind Verordnungen als Instrument der Vollharmonisierung konzipiert, um einheitliche Rechtsvorschriften in der gesamten EU zu gewährleisten. Es gibt jedoch Fälle, in denen Verordnungen spezifische Regelungen treffen und gleichzeitig nationale Regelungen in nicht betroffenen Bereichen zulassen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass die Verordnung als "nicht vollharmonisierend" im traditionellen Sinne betrachtet wird. Diese Fälle finden sich zum einen wieder in Mindeststandards, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, strengere Vorschriften zu erlassen, solange diese nicht im Widerspruch zur Verordnung stehen und zum anderen in Verordnungen, die bewusst bestimmte Bereiche ausklammern, die weiterhin national geregelt werden können.
Whale
7.6.2024, 13:14:23
Dem Wortlaut des Art. 114 AEUV kann ich nicht entnehmen, warum nun genau Sekundärrecht vor Primärrecht gilt. Ist das auf den Grundsatz lex specialis derogat legi generali zurückzuführen?
Steinfan
12.9.2024, 22:19:33
Würde mich auch interessieren. LG