Begriff der Ware I – Kunstschätze
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein italienisches Gesetz sieht vor, dass bei der Ausfuhr von Gegenständen, die von künstlerischer oder geschichtlicher Bedeutung sind, eine Abgabe erhoben wird. Die Abgabe wird anhand des Wertes der Gegenstände bemessen.
Einordnung des Falls
Begriff der Ware I – Kunstschätze
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In gegenständlicher Hinsicht schützt die Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 ff. AEUV die Ein- und Ausfuhr von Unionswaren.
Ja, in der Tat!
2. Waren im Sinne der Warenverkehrsfreiheit sind nur Verbrauchsgüter oder Gegenstände des täglichen Gebrauchs. Die Waren mit geschichtlichen und künstlerischem Wert fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit.
Nein!