Öffentliches Recht
Europarecht
Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV
Abgrenzung zur staatlichen Beihilfe – PreussenElektra
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Abgrenzung zur staatlichen Beihilfe – PreussenElektra
11. Mai 2026
7 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein nationales Gesetz verpflichtet die S-AG dazu, aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom zu einem festgelegten Mindestpreis abzunehmen. Der Preis liegt über dem tatsächlichen Wert des Stroms. Geschäftsführerin S ärgert sich, weil die „Öko“-AGs dadurch begünstigt würden.
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