Öffentliches Recht

Europarecht

Warenverkehrsfreiheit, Art. 34 AEUV

Abgrenzung zur staatlichen Beihilfe – PreussenElektra

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Abgrenzung zur staatlichen Beihilfe – PreussenElektra

11. Mai 2026

7 Kommentare

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Ein nationales Gesetz verpflichtet die S-AG dazu, aus erneuerbaren Energien erzeugten Strom zu einem festgelegten Mindestpreis abzunehmen. Der Preis liegt über dem tatsächlichen Wert des Stroms. Geschäftsführerin S ärgert sich, weil die „Öko“-AGs dadurch begünstigt würden.

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