Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Streitgenossenschaft
Säumnis eines notwendigen Streitgenossen/materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft
Säumnis eines notwendigen Streitgenossen/materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E und F sind Miteigentümer eines Waldgrundstücks. Dieses ist Gegenstand eines Kaufvertrags, den beide mit K geschlossen haben. Obwohl K den Kaufpreis bereits entrichtet hat, weigern sich E und F die Auflassung zu erklären. Auf die Klage des K hin erscheint nur F zum Gerichtstermin.
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Einordnung des Falls
Säumnis eines notwendigen Streitgenossen/materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E und F sind einfache Streitgenossen (§§ 59 f. ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Wäre eine Klage gegen E oder F allein zulässig?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da E zur mündlichen Verhandlung nicht erscheint, ist er säumig (§ 331 Abs. 1 ZPO).
Nein!
4. Das streitige Endurteil gegen E und F kann nur einheitlich erfolgen.
Genau, so ist das!
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