Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Nebenintervention & Streitverkündung
Rechtliches Interesse = Rechtskrafterstreckung/Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention
Rechtliches Interesse = Rechtskrafterstreckung/Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erhebt Klage gegen B auf Zahlung von €3.000. Kurz nach Eintritt der Rechtshängigkeit tritt er den Zahlungsanspruch an D ab, der daraufhin seinen Beitritt zum Rechtsstreit als Nebenintervenient des K erklärt. B beantragt die Zurückweisung der Nebenintervention.
Diesen Fall lösen 73,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtliches Interesse = Rechtskrafterstreckung/Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 9 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Vorliegend kommt es nur darauf an, ob die von Amts wegen zu prüfenden Voraussetzungen der Nebenintervention erfüllt sind.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die von Amts wegen zu prüfenden Voraussetzungen der Nebenintervention sind erfüllt.
Ja!
3. Der Nebenintervenient hat nur dann ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei, wenn diese andernfalls Regressansprüche gegen ihn haben könnte.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. D hat ein rechtliches Interesse daran, dass K den Rechtsstreit gewinnt (§ 66 Abs. 1 ZPO).
Ja, in der Tat!
5. D muss sein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Ja!
6. Das Gericht wird die Nebenintervention sofort zurückweisen, wenn die Beitrittserklärung nicht den Formvorschriften des § 70 Abs. 1 S. 2 ZPO entspricht.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Die Nebenintervention ist zulässig, sobald ein der Form des § 70 Abs. 1 S. 2 ZPO entsprechender Schriftsatz eingereicht wird.
Nein, das trifft nicht zu!
8. Auf die Interventionswirkung kommt es vorliegend nicht an.
Ja!
9. Wenn die Klage des K keinen Erfolg hat, könnte D auf die Idee kommen, selbst eine Zahlungsklage gegen B zu erheben. Wäre eine solche zulässig?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hannah
10.2.2024, 11:40:55
Weshalb muss hier der Kläger den Zahlungsantrag nicht umstellen (Zahlung an D), wenn keine
Einziehungsermächtigungvorliegt?
Luisa
5.4.2024, 18:43:58
Die Frage, „die Nebenintervention ist zulässig, sobald ein Schriftsatz“… ist missverständlich, da ja die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Die Frage müsste lauten, „für die Zulässigkeit der Nebenintervention kommt es nur darauf an…“