Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T zwingt O dazu, ihm einen Wein abzukaufen. Der Preis entspricht dem Wert des Weins. O plant den Wein einfach weiterzuverkaufen. Tatsächlich kann sie aber keinen Gewinn erzielen, sondern den Wein nur für den ursprüngliche gezahlten Preis veräußern.
Einordnung des Falls
Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages liegt ein Vermögensschaden vor.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das ist nicht der Fall!