Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)

Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit

Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit

17. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T zwingt O dazu, ihm einen Wein abzukaufen. Der Preis entspricht dem Wert des Weins. O plant den Wein einfach weiterzuverkaufen. Tatsächlich kann sie aber keinen Gewinn erzielen, sondern den Wein nur für den ursprüngliche gezahlten Preis veräußern.

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