Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit
Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T zwingt O dazu, ihm einen Wein abzukaufen. Der Preis entspricht dem Wert des Weins. O plant den Wein einfach weiterzuverkaufen. Tatsächlich kann sie aber keinen Gewinn erzielen, sondern den Wein nur für den ursprüngliche gezahlten Preis veräußern.
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Einordnung des Falls
Individueller Schadenseinschlag 4 - Weiterveräußerungsmöglichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach den Grundsätzen des individuellen Schadenseinschlages liegt ein Vermögensschaden vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
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