Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Wiedererlangung der Sache gegen Lösegeld 2
Wiedererlangung der Sache gegen Lösegeld 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T stiehlt von dem Schmied O 30 Kilogramm Eisen. Daraus erzeugt sie höherwertigere Werkzeuge und zwingt O dazu, diese zu einem dem Wert angemessenen Preis zu übernehmen.
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Einordnung des Falls
Wiedererlangung der Sache gegen Lösegeld 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt durch den erzwungenen Kauf ein Vermögensschaden bei O vor?
Nein!
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