Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Verweisungsantrag gestellt, vor erledigendem Ereignis
Verweisungsantrag gestellt, vor erledigendem Ereignis
3. April 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (6.755 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K klagt gegen B auf Zahlung von €4.000. Auf Hinweis des Gerichts über seine Unzuständigkeit stellt K einen Verweisungsantrag. B zahlt schließlich alles, sodass K den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklärt, noch bevor die Verweisung an das zuständige Gericht tatsächlich erfolgt.
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Einordnung des Falls
Verweisungsantrag gestellt, vor erledigendem Ereignis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da K den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, liegt nun eine Feststellungsklage vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Feststellungsklage ist stets begründet, wenn sich der Rechtsstreit in der Hauptsache tatsächlich erledigt hat.
Nein!
3. K hat die Klage beim unzuständigen Gericht eingereicht, sodass sie zunächst unzulässig war. Ist damit seine Feststellungsklage unbegründet?
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Julian
19.3.2024, 17:12:25
Ergibt sich nicht aus § 17b Abs. 1 S. 2 GVG, dass die
Rechtshängigkeitbeim unzuständigen Gericht begründet wird und dann bestehen bleibt? Wieso muss der Antrag vor dem erledigenden Ereignis gestellt werden?
P K
19.3.2024, 17:57:05
Weil die Klage ohne den Verweisungsantrag der Abweisung unterläge. Nach
Erledigungkann zwar noch verwiesen werden, die Klage ist in diesem Zeitpunkt aber unbegründet. Entscheidend ist der Zeitpunkt der erledigenden Ereignisses. Im Zeitpunkt der Zahlung war der Rechtsstreit bei einem unzuständigen Gericht anhängig, das über die Sache nicht entscheiden durfte. Dass man auf den Verweisungsantrag abstellt (T/P, § 91a Rn. 33), hängt damit zusammen, dass der Kläger nicht beeinflussen kann, wann der Rechtsstreit tatsächlich verwiesen wird. Der ganze Witz der
Erledigungist doch, dass ein Beklagter den Kläger nicht ins Messer laufen lassen können soll, indem er nach Klageerhebung einfach zahlt und darauf spekuliert, dass der Kläger von einer Klageerhebung generell absieht. Er gibt durch seine Nichterfüllung Anlass zur Klage. Er gibt allerdings keinen Anlass zur Klage vor einem unzuständigen Gericht.
lal
25.7.2024, 10:57:18
zur Vertiefung wäre hier ein Kasten mit den Argumenten für diesen rechtlichen Umstand hilfreich.

frausummer
4.10.2024, 14:47:00
Zum besseren Verständnis wäre es hier hilfreich auch zu erwähnen, dass B der Änderung widersprochen hat.

flari0n
6.10.2024, 13:38:18
In der Aufgabe heißt es "einseitig für erledigt erklärt“ - was man zugegebenermaßen leicht übersehen kann 😅
PhilippRhein
19.12.2024, 13:11:53
Vielleicht wäre es sinnvoll, zu ergänzen, dass die Anforderung eines Verweisungsantrages vor
Erledigungserklärung von der Rspr. nur bei der einseitigen
Erledigungserklärung aufgestellt wurde. Anderes gilt bei der übereinstimmenden
Erledigungserklärung: Hier können dem Beklagten die Kosten auch dann vollständig auferlegt werden, wenn die erhobene Klage mangels Zuständigkeit des Gerichtes eigentlich unzulässig und daher nicht erfolgsversprechend gewesen wäre - unabhängig davon, ob der Kläger einen Verweisungsantrag gestellt hat. Diese unterschiedliche Behandlung der
Erledigungssituationen, die in der zitierten BGH-Entscheidung umfassend begründet ist, liegt auf dem ersten Blick nicht nahe und sollte daher kurz erläutert werden.