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Relevanz der Abgrenzung von Idealverein und wirtschaftlicher Verein
Relevanz der Abgrenzung von Idealverein und wirtschaftlicher Verein
18. April 2025
1 Kommentar
4,9 ★ (7.130 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S ist Jurastudentin und möchte mit ihren Kommilitonen einen Verein gründen, um darüber Lehrbücher und Skripte zu kaufen und zu verkaufen.
Diesen Fall lösen 88,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Relevanz der Abgrenzung von Idealverein und wirtschaftlicher Verein
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das BGB unterscheidet zwischen dem wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Vereinen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Abgrenzung dient hauptsächlich dazu, den Rechtsverkehr zu schützen und die Umgehung der strenger regulierten Kapitalgesellschaften zu vermeiden.
Ja!
3. Für die Abgrenzung zum wirtschaftlichen Verein ist primär auf den Zweck des Vereins sowie den Gläubigerschutz abzustellen.
Genau, so ist das!
4. Handelt es sich bei dem von S und ihren Kommilitonen zu gründenden Verein um einen Idealverein.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
JonG
13.1.2025, 14:32:40
Ich fände es schön, wenn ihr noch ergänzen könntet, dass der An- und Verkauf mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgt. Ich weiß, dass ich da wieder zu viel reinlese, aber wenn Studis einen Verein zum An- und Verkauf von Lernmaterialien gründen gehe ich eher von einer gewissen "Gemeinnützigkeit" und damit von einem
Idealvereinaus, als von wirtschaftlichen Absichten. Alternativ könnte man auch das Merkmal "Jurastudent" streichen. Ansonsten sehr schöne Aufgabe :)