Possessorischer Besitzschutz
4. April 2025
23 Kommentare
4,8 ★ (3.826 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R kauft einen neuen Laptop von C auf Raten. C behält sich das Eigentum bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Nachdem C ein besseres Angebot für den Laptop erhält, sucht er die R auf und entreißt ihr den Laptop.
Diesen Fall lösen 72,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann R von C nach § 985 BGB verlangen, dass C ihr den Laptop zurückgibt?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann R Herausgabe nach § 861 Abs. 1 BGB verlangen?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
juramk
20.4.2023, 21:38:58
Ihr habt in einem vorigen Fall (leider weiß ich nicht mehr, welcher) geschrieben, dass die hM das bestehen eines Anspruchs aus § 985 analog annimmt. Und hier steht jetzt, dass die hM den Anspruch ablehnt. Was ist denn richtig?

Macke
23.6.2023, 14:28:42
Darüber bin ich auch gestolpert.
Simon
27.6.2023, 12:51:48
Ich ebenso 🫤
Iris A
14.7.2023, 16:43:37
Meine Idee wäre jetzt noch gewesen, dass man § 985 BGB analog nur ggü. Dritten anwenden kann und gerade nicht ggü. dem eigentlichen Eigentümer?
Rozaa
27.7.2023, 23:05:02
Könntet ihr darüber Klarheit schaffen? Die Frage hat mich auch verwirrt.

Niklas V.
28.9.2023, 20:46:53
Ich glaube in diesem Fall geht es nicht weil er Eigentümer ist. Analog findet 985 BGB, so wie ich das verstanden habe, nur gegen Dritte Anwendung
Diaa
9.10.2023, 19:34:27
.
Jennifer1
9.1.2024, 20:20:07
ich würde mich auch über eine Klarstellung freuen :)

CR7
14.1.2024, 09:39:28
Liebes Team, bitte aufklären! Vielen Dank
Itsajourney
26.1.2024, 12:59:21
Würde mich ebenfalls über eine Begründung freuen, warum analog § 985 gegenüber Dritten.

Jonah
9.2.2024, 12:54:37
Liebes Team und liebe User, der (gesuchte) Vergleichsfall - der hier zu Unmut führt - ist in diesem Abschnitt drei „Teilbereiche“ weiter oben unter „Begründung des
Anwartschaftsrechts“ (1. Fall) zu finden. Grundsätzlich wendet die h.M. den § 985 BGB bei einem Anwartschaftsberechtigen analog an (vgl. Jauernig/Berger § 929 Rn. 57; Wellenhofer § 14 Rn.22). Ob dies auch wie hier gegen die Eigentümerin analog angewandt werden kann würde mich auch interessieren. Liebe Grüße
Lenale
17.2.2024, 11:30:33
Ich schließe mich der Frage an, liebes Team. Bislang habe ich nur Quellen gefunden, die die Heranziehung des § 985 analog generell als streitig sehen; nichts jedoch zu einer Differenzierung hinsichtlich des
Anspruchsgegners. Wobei es tatsächlich befremdlich wirkt, das
Anwartschaftsrechtnach § 985 analog „über“ das (Noch-)Eigentum des Veräußerers zu stellen. Zumal dieser selbst noch einen potentiellen Herausgabeanspruch ggü dem
Anwartschaftsberechtigten inne hat, sofern dieser seine Raten nicht tilgt. Ein solcher ergibt sich schuldrechtlich zwar einerseits aus den Vorschriften des
Rücktritts, parallel hierzu steht aber auch der § 985 des Vorbehaltsverkäufers. Das ist mMn widersprüchlich, sodass ich im Falle eines Anspruchs ggü dem Vorbehaltsverkäufers als (Noch-)Eigentümer, mit der (eigentlichen Minder-)Meinung gehen würde und eine analoge Anwendung des § 985 ablehnen würde. So würde ich mir das Ganze herleiten - rein nach Bauchgefühl. Wäre super, wenn ihr eure Fallherleitung mal erläutern würdet! :)
Tat
19.2.2024, 00:25:53
Ich würde mich auch über eine Klarstellung freuen!
David S.
28.3.2024, 16:46:11
Ich schließe mich auch an.

CR7
29.3.2024, 10:35:29
@[Lukas_Mengestu](136780)
Lilyphant
2.8.2024, 08:25:06
Eine abschließend klarstellende Antwort vom Team wäre super :)
Schmalinho
18.9.2024, 15:48:35
Immer noch keine Antwort. Schade
buttiful
1.12.2024, 23:39:39
Bin mal gespannt, wie viele Nachrichten es noch braucht. Eine Antwort würde mich auch brennend interessieren.

Kiara256
17.12.2024, 13:35:34
Ich habe das so verstanden/ bzw. von der vorherigen Aufgabe in Erinnerung, dass die Mindermeinung die analoge Anwendung von §985 in Bezug auf §§ 862, 1007 ablehnt, weil der Anspruchsteller ja hierdurch schon geschützt wäre und keine planwidrige Regelungslücke bestünde. Ich meine dort gelesen zu haben, dass die analoge Anwendung strittig ist, aber bei einer Prüfung in der Klausur auf jeden Fall auch an diese beiden Ansprüche gedacht werden soll. Vielleicht sollte hier nur noch einmal gezeigt werden, dass auch andere Ansprüche des Anwartschaftsb
esitzers bestehen? Ausführungen vom Team wären Gold wert...
HanDerenoglu
28.1.2025, 12:36:02
Kann jemand endlich vom Team antworten?

erikxxx
4.3.2025, 11:52:55
Immer noch keine Antwort.

DeliktusMaximus
19.3.2025, 15:04:38
Bitte ebenfalls um eine Antwort.

Jonah
19.3.2025, 15:07:35
Bitte eine Antwort vor GTA VI