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Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
19. Mai 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
L leiht sich von ihrer Freundin E deren Ausgabe von „Der Untergang“. L veräußert und übergibt dieses an den gutgläubigen K, behält sich das Eigentum aber bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Noch vor Zahlung des vollen Kaufpreises erfährt E davon und verlangt das Buch von K heraus.
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Einordnung des Falls
Recht zum Besitz? - gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat K ein Anwartschaftsrecht an dem Buch gutgläubig erworben?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. E kann von K unstreitig Herausgabe des Buchs verlangen (§ 985 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Kann K durch Zahlung des Kaufpreises an L noch Eigentum an dem Buch erlangen, wenn er es zuvor an E herausgegeben hat?
Ja!
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