Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Betrug (§ 263 StGB)
„Schwarzfahren“ bei Fehlvorstellung des Bordpersonals
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„Schwarzfahren“ bei Fehlvorstellung des Bordpersonals
31. März 2026
30 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A steigt in Berlin in einen Zug der Deutschen Bahn ein, ohne eine gültige Fahrkarte gekauft zu haben. Das Bordpersonal geht mit der Vorstellung durch den Zug, dass alle Passagiere eine gültige Fahrkarte besitzen. A sitzt seelenruhig auf seinem Platz und liest Zeitung.
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