Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Bekennendes Schwarzfahren - Protest- & Flugblattaktion
Bekennendes Schwarzfahren - Protest- & Flugblattaktion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Leipziger Verkehrsbetriebe haben ihre Ticketpreise erhöht. E ist empört. Gegen diese Abzocke müsse doch jemand etwas tun! E druckt Protestflyer und verteilt diese im fahrenden Bus an die Fahrgäste. Eine Fahrkarte hat sie dabei nicht.
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Einordnung des Falls
Bekennendes Schwarzfahren - Protest- & Flugblattaktion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Mitfahrt mit dem Bus ist eine entgeltliche Beförderung mit einem Verkehrsmittel (§ 265a Abs. 1 Var. 3 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat sich E die Fahrt mit dem Bus nach Auffassung der herrschenden Lehre erschlichen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Allerdings hat sich E nach Auffassung der Rspr. die Busfahrt erschlichen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marvin
10.1.2024, 08:49:14
Ich finde aus dem Sachverhalt geht nicht eindeutig hervor, dass E eindeutig zum Ausdruck bringt kein Ticket zu haben. Soll man schon aus ihrer Protestaktion und dem Verteilen der Flyer darauf schließen können?
Dogu
14.1.2024, 15:59:23
Volle Zustimmung. Teilweise gibt es sogar Rechtsprechung, dass dafür ein Schild mit der Aufschrift "Ich fahre schwarz" nicht ausreicht. Daher ist es bei dem vorliegenden SV sogar fernliegend, die Erschleichung zu verneinen.