Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB
§ 306d Abs. 1 Var. 2 StGB
§ 306d Abs. 1 Var. 2 StGB
21. August 2025
4,8 ★ (5.156 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A plant für seine Freundin einen romantischen Abend, um ihr Einjähriges zu feiern. Dafür stellt er viele Kerzen im Wohnzimmer auf. Während seiner Abwesenheit fängt die Gardine Feuer und kurz darauf steht das ganze Wohnhaus in Flammen.
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