ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Zuständigkeit / Form / Frist
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Zuständigkeit / Form / Frist
26. März 2026
11 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G – wohnhaft in Frankfurt – verklagt S, die in München wohnt, erfolgreich auf Herausgabe eines Ferrari. G beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung, doch dieser weigert sich und will die Zwangsvollstreckung nicht durchführen.
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