Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO
Verbindung mit anderen Rechtsbehelfen
Verbindung mit anderen Rechtsbehelfen
21. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (14.531 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G hat gegen S einen titulierten Anspruch auf Zahlung von €200. G beauftragt Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Später bekommt er Mitleid mit S und erlässt ihm die Forderung. Z weiß nichts davon und pfändet die Brille des S.
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