Rechtsschutzbedürfnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €1.500. Als S nicht freiwillig zahlt, beauftragt G den Gerichtsvollzieher Z mit der Vollstreckung. Z pfändet den Dackel des S, versteigert ihn und zahlt den Erlös an G. S will gegen die Vollstreckung vorgehen.
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Einordnung des Falls
Rechtsschutzbedürfnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthafter Rechtsbehelf gegen die Pfändung des Dackels ist die Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. S ist erinnerungsbefugt.
Ja, in der Tat!
3. S hat ein Rechtsschutzbedürfnis.
Nein!
4. S kann den Verwertungserlös von G zurückverlangen.
Ja!
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