leicht

Diesen Fall lösen 79,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A bringt seiner Freundin F einen Elefanten und schenkt ihn ihr, weil sie Elefanten so liebe. F ist überrumpelt und unschlüssig, ob sie das will.

Einordnung des Falls

Schenkung (Zweiseitiger Vertrag)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat der F den Elefanten rechtswirksam geschenkt.

Nein, das trifft nicht zu!

Niemand soll sich gegen seinen Willen etwas schenken lassen müssen. Deshalb ist die Schenkung ein Vertrag (= zweiseitiges Rechtsgeschäft) und nicht etwa ein einseitiges Rechtsgeschäft, obwohl die Schenkung nur den Schenker, nicht aber den Beschenkten zu einer Leistung verpflichtet. § 516 Abs. 1 BGB verlangt, dass "beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt". Ein Vertrag kommt durch mindestens zwei inhaltlich übereinstimmende, mit Bezug aufeinander abgegebene Willenserklärungen zustande (Angebot und Annahme, §§ 145ff. BGB). F hat das Schenkungsangebot des A nicht angenommen.

Jurafuchs kostenlos testen


TeamRahad 🧞

TeamRahad 🧞

18.3.2021, 08:35:25

Sehr coole Fall-Idee! 😅

GEL

gelöscht

18.3.2021, 08:39:55

Danke TeamRahad! 😁

GEL

gelöscht

18.3.2021, 08:39:57

Danke TeamRahad! 😁

JURAFU

Jurafuchsin

8.7.2024, 00:15:00

Es müsste heißen "schenkt ihn ihr"

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

20.7.2024, 12:33:55

Hallo @[Jurafuchsin](236249), danke für den Hinweis - der Fehler ist jetzt korrigiert. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team


© Jurafuchs 2024