Bestimmtheit/Bestimmbarkeit des Angebots
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verband V erteilt Professor P einen Auftrag zu einem Gutachten, das die Verfassungsmäßigkeit einer Enteignung der "Deutsche Wohnen" Wohnungsgesellschaft untersuchen soll. P sagt zu, das Gutachten zu erstellen, über das Honorar sprechen die beiden nicht.
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Einordnung des Falls
Bestimmtheit/Bestimmbarkeit des Angebots
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Erstellung eines Gutachtens stellt einen Dienstvertrag dar.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Vertragsangebot muss hinreichend bestimmt sein.
Genau, so ist das!
3. Das Angebot des V ist trotz fehlender Honorarvereinbarung hinreichend bestimmt.
Ja, in der Tat!
4. Zwischen P und V ist ein Gutachtervertrag (Werkvertrag, § 631 BGB) zustande gekommen.
Ja!
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