Zivilrecht
Examensrelevante Rechtsprechung ZR
Zivilprozessrecht
Verwertbarkeit von Dashcam–Aufzeichnungen im Zivilprozess
Verwertbarkeit von Dashcam–Aufzeichnungen im Zivilprozess
31. Mai 2025
5 Kommentare
4,6 ★ (13.843 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B kollidieren mit ihren Kraftfahrzeugen. Die Beweislage ist unklar. A hat an seiner Windschutzscheibe eine Dashcam installiert, die ununterbrochen Aufzeichnungen macht. Diese Aufnahmen verstoßen gegen Datenschutzrecht. A möchte die Aufzeichnungen als Beweis in den Prozess gegen B einführen.
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Einordnung des Falls
Verwertbarkeit von Dashcam–Aufzeichnungen im Zivilprozess
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Sondervorschriften des StVG (§§ 7, 18 StVG) verdrängen die allgemeine deliktische Haftung (§§ 823ff. BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Anders als im Strafprozess gilt im Zivilprozess der Freibeweis.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Dashcam-Aufnahmen des A sind im Zivilprozess verwertbar.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Philipp Paasch
1.8.2022, 23:58:40
Kurz und knackig dieses Mal, auch gut. 😊👍

Isabell
16.5.2023, 15:43:38
Ich mag hier den sehr knackigen Satz des BAG aus 2018: "Datenschutz ist nicht Tatenschutz".