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Vergleich und Veräußerung der streitbefangenen Sache – Subjektive Rechtskraft
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheExamen-Relevanz
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Widerrufsrecht in der Berufungsinstanz
K und B schließen einen Kaufvertrag über ein neues Wohnmobil. K übergibt dem B ein Exemplar des geschuldeten Typs, das zuvor 15 Monate auf seinem Hof gestanden hatte. B erklärt den Rücktritt und klagt (erfolgreich) auf Rückabwicklung. Nach dem erstinstanzlichen Urteil und während des anhängigen Berufungsverfahrens widerruft B (berechtigt) den geschlossenen Kaufvertrag.

Hemmung der Verjährung durch klageerweiternde Anschlussberufung?
K führt gegen B einen Rechtsstreit und unterliegt teilweise. B legt ordnungsgemäße Berufung ein. K macht im Dezember 2018 im Wege der Anschlussberufung eine weitere Forderung aus dem Jahr 2015 geltend. Im Januar 2019 wird die Berufung zurückgewiesen.