Besitz von Gesellschaften
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Geschäftsführer G der Dr. Oetker GmbH in Bielefeld nutzt seinen Firmenwagen, um zu einem Kunden zu fahren.
Einordnung des Falls
Besitz von Gesellschaften
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem G den Firmenwagen in Benutzung nimmt, erwirbt er Besitz daran (§ 854 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!