Besitz von Gesellschaften

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Klassisches Klausurproblem

Geschäftsführer G der Dr. Oetker GmbH in Bielefeld nutzt seinen Firmenwagen, um zu einem Kunden zu fahren.

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Einordnung des Falls

Besitz von Gesellschaften

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Indem G den Firmenwagen in Benutzung nimmt, erwirbt er Besitz daran (§ 854 Abs. 1 BGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Besitz (§ 854 Abs. 1 BGB) ist die (1) von einem Besitzwillen getragene (2) tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache. Bei juristischen Personen wird der Besitz durch ihre Organe ausgeübt (Organbesitz juristischer Personen).Benutzt G in seiner Funktion als Organ der Gesellschaft den Wagen, vermittelt er als Organ der GmbH tatsächliche Sachherrschaft an dem Pkw und begründet für die GmbH als Organ einen Besitzwillen. G ist weder Besitzer noch Besitzdiener.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Schaafrichter Johannes

Schaafrichter Johannes

17.3.2020, 07:32:01

In meinen Augen ist der AN

Besitzdiener

bzgl der verwandten Sache. Aber so oder so wurde die vorhandene oder nicht vorhandene Besitztdienerschaft nicht begründet, sondern behauptet.

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

19.3.2020, 19:05:19

Wer ist AN (=Arbeitnehmer?)

Schaafrichter Johannes

Schaafrichter Johannes

19.3.2020, 19:33:47

Hab den Sachverhalt nicht mehr vor Augen. Aber es ging wohl um die

Besitzdiener

schaft und mittelbaren Besitz bei Arbeitsverhältnissen. AN nutze ich eigentlich nur für Arbeitnehmer. Also ja

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

23.3.2021, 10:30:09

Danke euch beiden für die Rückfrage. Die Besonderheit im vorliegenden Fall ist, dass G vorliegend gerade nicht "einfacher" Arbeitnehmer, sondern Geschäftsführer und damit Organ der GmbH ist. Für eine

Besitzdiener

schaft fehlt es insofern bereits an der nach §

855 BGB

notwendigen Weisungsgebundenheit. Wie JS93 im parallelen Thread zudem zurecht ausgeführt hat, wird Gs Besitz direkt der GmbH zugerechnet (Organbesitz). Sie übt somit durch ihren Geschäftsführer Besitz aus, nicht er selbst. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Dr.Who

Dr.Who

28.8.2023, 11:57:41

Lieber Lucas, ich würde gerne die in dem von dir erwähnten parallelen Thread gestellte Nachfrage aufgreifen: wer ist in der gegebenen Konstellation unmittelbarer, wer mittelbarer Besitzer?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

28.8.2023, 14:38:37

Hallo alicalein, in dem Fall hier ist die Dr. Oetker GmbH selbst die un

mittelbare Besitzer

in. Auch wenn sie als juristische Person nicht aktiv handeln kann, übt sie ihren unmittelbaren Besitz durch ihren Geschäftsführer aus (sog. Organbesitz). Anders wäre es zB, wenn ein einfacher Angestellter einen Firmenwagen erhält. Dann wäre die Firma lediglich

mittelbare Besitzer

in und der Angestellte unmittelbarer Besitzer. Denn da der Angestellte kein Organ der Firma ist, kann sein unmittelbarer Besitz der GmbH nicht direkt zugerechnet werden. Ich hoffe, jetzt ist es noch etwas klarer geworden :-) Beste Grüße, Lukas

Dr.Who

Dr.Who

31.8.2023, 10:09:00

Danke! :)

JS93

JS93

24.3.2020, 06:57:21

Der GmbH-Geschäftsführer ist aus zweierlei Gründen kein

Besitzdiener

(§ 855). Zum einen fehlt es beim GmbH- Geschäftsführer an dem für die

Besitzdiener

schaft typischen Weisungs- und Unterordnungsverhältnis. Zum anderen würde die

Besitzdiener

schaft voraussetzen, dass die GmbH selbst un

mittelbare Besitzer

in ist. Besitz ist die tatsächliche Ausübung der

Sachherrschaft

(§ 854 BGB). Den Besitz kann die GmbH als juristische Person nicht selbst ausüben, sondern ist auf die für sie handelnden Organe angewiesen. Bei Annahme von

Besitzdiener

schaft hätte der Geschäftsführer eine Doppelfunktion: Er würde als

Besitzdiener

nicht selbst besitzen, da die GmbH un

mittelbare Besitzer

in wäre. Da sie dies nicht sein kann, müsste der GmbH der Besitz des Geschäftsführers zugerechnet werden.

DO

Dominic

21.7.2023, 13:45:36

Ich habe eine Frage dazu: Die GmbH ist doch wohl un

mittelbare Besitzer

in oder nicht? Klar übt sie selbst keine

Sachherrschaft

aus, aber sie erhält doch den (unmittelbaren) Besitz von G vermittelt oder? (Vermittlung hier nicht im Sinne von Besitzmittlung beim mittelbaren Besitz) Andernfalls wäre doch niemand unmittelbarer Besitzer

DO

Dominic

21.7.2023, 14:20:14

Vielleicht sollte man aus Klarstellungsgründen deutlich machen, dass der Begriff "Organbesitz" irreführend ist. Organbesitz impliziert, dass das Organ den Besitz innehat. Tatsächlich ist die Gesellschaft jedoch Besitzerin und zwar wird die tatsächliche

Sachherrschaft

, die der Geschäftsführer in seiner Eigenschaft als Organwalter der Gesellschaft ausübt, der GmbH zugerechnet. (Tatsächliche

Sachherrschaft

ist noch kein Besitz) Juristisch ist also die GmbH selbst Besitzerin. Streng genommen sollte es daher besser "Gesellschaftsbesitz" heißen und dabei deutlich gemacht werden, dass dieser Besitz durch Zurechnung der tatsächlichen

Sachherrschaft

des Organs an die Gesellschaft entsteht.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

27.5.2024, 18:12:14

Hallo Dominic, danke für deine Anmerkung! Du hast Recht, dass es auf den ersten Blick irreführend erscheinen mag. Tatsächlich ist aber "Organbesitz" der in der Rechtswissenschaft der geläufige Begriff für die Konstellation, dass ein Organ die

Sachherrschaft

hat und somit einer juristischen Person der Besitz zugeordnet werden kann. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

AMA

Amastris

12.4.2024, 12:23:39

Ist der GF als Organ denn Besitzmittler? Wie verhält es sich wenn er den Wagen nicht in seiner Funktion als GF benutzt sondern eine private Fahrt unternimmt?

AL

algru

15.4.2024, 13:53:02

Ich denke, wenn er den Wagen privat nutzt, ist er Besitzmittler.

Kind als Schaden

Kind als Schaden

3.5.2024, 12:23:31

Es muss hier irgendwie ein Fehler passiert sein. Gefragt wird ja nach dem BesitzERWERB. In der Lösung wird dann aber überhaupt nichts zum Besitzerwerb geprüft oder definiert. Besitzerwerb würde ja voraussetzen, dass der ursprüngliche Besitzer (GmbH durch ihren Vertreter) die

Sachherrschaft

vollständig aufgegeben haben auf ihre Veranlassung usw... Stattdessen wird einfach darauf gesprungen, wie eine GmbH Besitz ausübt. Daher kommt vermutlich auch die ganze Verwirrung und Kommentare hier.

CR7

CR7

21.8.2024, 13:54:55

Ich stimme zu.

DEN

Dennis

27.8.2024, 14:30:19

Entweder die Frage wurde angepasst, oder ich verstehe das Problem nicht. G hat keinen Besitz erlangt, weil er im Sinne der GmbH handelt und für diese dann den Besitz erlangt wie es dann auch in der Antwort steht


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