Zivilrecht

Sachenrecht

Arten des Besitzes

Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.

Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

E wohnt in einem Mehrfamilienhaus in Bergisch Gladbach. Da er keinen Stellplatz für sein Auto hat, muss er seinen Ford Fiesta über Nacht an der Straße parken.

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Einordnung des Falls

Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. E verliert den unmittelbaren Besitz an seinem Auto (§ 854 Abs. 1 BGB), sobald er seine Wohnung betritt.

Nein, das trifft nicht zu!

Besitz (§ 854 Abs. 1 BGB) ist die (1) von einem Besitzwillen getragene (2) tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache. Tatsächliche Sachherrschaft setzt eine räumliche Beziehung zur Sache in der Weise voraus, dass man in der Lage ist, jederzeit beliebig auf die Sache einzuwirken. E könnte seinen Ford Fiesta jederzeit nutzen und ist somit unmittelbarer Besitzer.
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