Zivilrecht
Sachenrecht
Arten des Besitzes
Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.
Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.
4. April 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (21.004 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E wohnt in einem Mehrfamilienhaus in Bergisch Gladbach. Da er keinen Stellplatz für sein Auto hat, muss er seinen Ford Fiesta über Nacht an der Straße parken.
Diesen Fall lösen 91,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E verliert den unmittelbaren Besitz an seinem Auto (§ 854 Abs. 1 BGB), sobald er seine Wohnung betritt.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Lila
18.5.2021, 11:18:17
Muss man hier auf die Sachherrschaft über den Schlüssel abstellen?

Tigerwitsch
18.5.2021, 11:51:57
ME ja. Es handelt sich hierbei um ein Lehrbuchbeispiel für die sog. „symbolische Tradition“. Maßgeblich für den B
esitz ist (neben
Besitzwillen) die Möglichkeit der physischen Einwirkung auf die Sache, d.h. der B
esitzer übt die
tatsächliche Sachherrschaftaus. Der B
esitz an einem Fahrzeug wird grundsätzlich erworben (bzw. bleibt erhalten), wenn dem Erwerber Schlüssel zum Kfz übergeben werden, sowie ihm die Lage/Abstellplatz des Fahrzeugs bekannt ist. Wie Du richtig sagst, kommt es bei den B
esitzverhältnissen an Fahrzeugen in der Regel darauf an, wer die
tatsächliche Sachherrschaftüber die Fahrzeugschlüssel ausübt (vgl. BGH, U. v. 17.03.2017 - AZ.: V ZR 70/16; Schäfer, in MüKo BGB, 8. Aufl. 2020, § 854 Rn. 55).

Rüsselrecht 🐘
20.8.2022, 17:01:00
Das angesprochene Urteil des BGH vom 17.03.2017 - V ZR 70/16 | Wirklich aufschlussreich erläutert. https://
openjur.de/u/2117095.html

Fiona
3.5.2023, 14:09:34

Nora Mommsen
5.5.2023, 17:55:31
Hallo Fiona, die Idee dahinter ist ähnlich - allerdings kommt der Gewahrsam aus dem Strafrecht und der unmittelbare B
esitz aus dem Zivilrecht. Da es einige signifikante Unterschiede gibt sollten die beiden Begriffe auch eigenständig gelernt und beherrscht werden. So kennt das Zivilrecht beispielsweise einen unmittelbaren B
esitzer ohne Sachherrschaft. Dies ist der Fall wenn es einen
Besitzdienergibt, der die Sachherrschaft für den unmittelbaren B
esitzer ausführt.
Besitzdienerist wer in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis steht und einen
Fremdbesitzerwillen hat. So kann z.B. ein Angestellter
Besitzdienersein für einen Ladeninhaber, der un
mittelbarer Besitzer ist obwohl er eigentlich nie im Laden anwesend ist. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Anne
6.6.2024, 13:44:01
Könnte man hier noch die Norm des § 856 Abs. 2 BGB anführen?
as.mzkw
8.2.2025, 15:16:01
Denkbar, aber in dem Fall würde ich nicht einmal von einer vorübergehenden Verhinderung in der Ausübung der Gewalt an dem Auto ausgehen.