Zivilrecht
Sachenrecht
Arten des Besitzes
Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.
Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.
19. Februar 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (20.476 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E wohnt in einem Mehrfamilienhaus in Bergisch Gladbach. Da er keinen Stellplatz für sein Auto hat, muss er seinen Ford Fiesta über Nacht an der Straße parken.
Diesen Fall lösen 91,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eigentümer E, der über Nacht seinen PKW auf der Straße abstellt, bleibt unmittelbarer Besitzer, denn er könnte ihn jederzeit nutzen.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E verliert den unmittelbaren Besitz an seinem Auto (§ 854 Abs. 1 BGB), sobald er seine Wohnung betritt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Lila
18.5.2021, 11:18:17
Muss man hier auf die Sachherrschaft über den Schlüssel abstellen?

Tigerwitsch
18.5.2021, 11:51:57
ME ja. Es handelt sich hierbei um ein Lehrbuchbeispiel für die sog. „symbolische Tradition“. Maßgeblich für den Besitz ist (neben
Besitzwillen) die Möglichkeit der physischen Einwirkung auf die Sache, d.h. der Besitzer übt die tatsächliche Sachherrschaft aus. Der Besitz an einem
Fahrzeugwird grundsätzlich erworben (bzw. bleibt erhalten), wenn dem Erwerber Schlüssel zum Kfz übergeben werden, sowie ihm die Lage/Abstellplatz des
Fahrzeugs bekannt ist. Wie Du richtig sagst, kommt es bei den Besitzverhältnissen an
Fahrzeugen in der Regel darauf an, wer die tatsächliche Sachherrschaft über die
Fahrzeugschlüssel ausübt (vgl. BGH, U. v. 17.03.2017 - AZ.: V ZR 70/16; Schäfer, in MüKo BGB, 8. Aufl. 2020, § 854 Rn. 55).

Fiona
3.5.2023, 14:09:34
Ist der unmittelbare Besitz mit den Regelungen für den Gewahrsam vergleichbar?

Nora Mommsen
5.5.2023, 17:55:31
Hallo Fiona, die Idee dahinter ist ähnlich - allerdings kommt der Gewahrsam aus dem Strafrecht und der unmittelbare Besitz aus dem Zivilrecht. Da es einige signifikante Unterschiede gibt sollten die beiden Begriffe auch eigenständig gelernt und beherrscht werden. So kennt das Zivilrecht beispielsweise einen unmittelbaren Besitzer ohne Sachherrschaft. Dies ist der Fall wenn es einen
Besitzdienergibt, der die Sachherrschaft für den unmittelbaren Besitzer ausführt.
Besitzdienerist wer in einem sozialen Abhängigkeitsverhältnis steht und einen
Fremdbesitzerwillen hat. So kann z.B. ein Angestellter
Besitzdienersein für einen Ladeninhaber, der
unmittelbarer Besitzer ist obwohl er eigentlich nie im Laden anwesend ist. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Anne
6.6.2024, 13:44:01
Könnte man hier noch die Norm des § 856 Abs. 2 BGB anführen?
as.mzkw
8.2.2025, 15:16:01
Denkbar, aber in dem Fall würde ich nicht einmal von einer vorübergehenden Verhinderung in der Ausübung der Gewalt an dem Auto ausgehen.