Zivilrecht

Sachenrecht

Arten des Besitzes

Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt

Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt

17. August 2025

2 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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D entdeckt das Fahrrad der S, welches an ein Straßenschild angeschlossen ist. Er klaut dieses mithilfe eines Bolzenschneiders.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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