Zivilrecht
Sachenrecht
Arten des Besitzes
Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt
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Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt
4. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D entdeckt das Fahrrad der S, welches an ein Straßenschild angeschlossen ist. Er klaut dieses mithilfe eines Bolzenschneiders.
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