Zivilrecht
Sachenrecht
Arten des Besitzes
Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt
Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt
17. August 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (20.732 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D entdeckt das Fahrrad der S, welches an ein Straßenschild angeschlossen ist. Er klaut dieses mithilfe eines Bolzenschneiders.
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