Zivilrecht

Sachenrecht

Arten des Besitzes

Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt

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Unmittelbarer Besitzer ist der Dieb, der eine Sache gestohlen hat, auch wenn er unrechtmäßig besitzt

4. April 2026

3 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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D entdeckt das Fahrrad der S, welches an ein Straßenschild angeschlossen ist. Er klaut dieses mithilfe eines Bolzenschneiders.

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