Maximalgebot und verdeckter Mindestpreis – eBay
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V erstellt eine Auktion für sein Surfbrett auf eBay. Da V es nicht „verramschen“ möchte, stellt er einen verdeckten Mindestpreis von 150 € ein. K möchte bis 160 „automatisch bieten“. Aufgrund der Automatik wird 150 € als erstes und einziges Gebot abgegeben.
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Einordnung des Falls
Maximalgebot und verdeckter Mindestpreis – eBay
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat ein Angebot über den Verkauf seines Surfbretts unter der aufschiebenden Bedingung abgegeben, dass der Kaufpreis mindestens 150 € beträgt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat eine Annahme des Angebots über den Verkauf des Surfbretts unter der aufschiebenden Bedingung abgegeben, dass der Kaufpreis maximal 160 beträgt.
Genau, so ist das!
3. V und K haben einen Vertrag über den Kauf des Surfbretts zum Preis von 150 € geschlossen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Gewaff
14.3.2022, 22:39:53
Wenn niemand sonst mitbietet, wie soll dann ein Kaufpreis in Höhe von 150,00€ (durch schrittweises Überbieten) überhaupt zu Stande kommen? In der Praxis kommt bei eBay jedenfalls so kein Kaufvertrag zustande. Die „Auktion“ endet dann mit einem Gebot von 1,00€ mit dem Hinweis, der Mindestpreis sei nicht erreicht worden.
Lukas_Mengestu
16.3.2022, 10:33:28
Hallo Gewaff, hier musst Du zwei Punkte unterscheiden. Wenn K selbst ein Gebot abgibt, das unter dem verdeckten Mindestpreis liegt (zB €1,50) und sonst niemand mietbieten würde, käme in der Tat kein Kaufvertrag zustande. Durch Eingabe eines Maximalgebotes springt das erste Gebot aber automatisch auf den vom Verkäufer eingestellten "verdeckten" Mindestpreis - auch wenn sonst niemand mitgeboten hat (vgl. https://www.ebay.de/help/buying/bidding/automatisches-bietsystem-bei-ebay-maximalgebot?id=4014). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Gewaff
16.3.2022, 23:17:28
Hey Lukas, danke für deine Antwort und die Klarstellung. Mir war tatsächlich nicht bewusst, dass das bei eBay so funktioniert! Jetzt habe ich es auf jeden Fall verstanden. Zwar ist der Vertragsschluss vom Gedanken des Konsens her im Ergebnis zu begrüßen, ich jedoch finde es rechtlich fragwürdig, dass der Bieter durch die Preisautomatik über das Maximalgebot anstelle anderer Bieter letztlich ein „Eigengebot“ des Verkäufers überbietet. Meiner Ansicht nach, ist es überdies vage, die WE des Bieters nur anhand der „Auslegung im Lichte der AGB“ derart zu überformen. Dies konterkariert insofern den Grundgedanken von eBay, als dass - zumindest bei „normalen Auktionen“ - die Käufer die Preise bestimmen. Auch ist für den Bieter bei Abgabe des Gebots nur durch den Hinweis „Mindespreis“ ohne die genaue Kenntnis der AGB nicht erkennbar, dass er hier den Preis des Verkäufers (ähnlich dem „Sofort Kaufen“-Procedere) überbieten muss. Das waren jedenfalls so meine Gedanken in Unkenntnis der AGB bezüglich des Mindestpreises. Beste Grüße
Josi
7.6.2022, 07:37:05
Wieso erfolgt die Annahme hier unter einer aufschiebenden und nicht unter einer auflösenden Bedingung? Sie gilt doch nur bis zu dem Punkt, dass 160€ geboten werden
Lukas_Mengestu
24.6.2022, 12:53:08
Hallo Josi, die aufschiebende Bedingung ist in diesem Fall, dass der Käufer nach Ablauf der Auktion mit seinem Gebot der Höchstbietende ist. Da K als Maximalgebot €160 eingestellt hat, ist diese Bedingung nur erfüllt, wenn niemand anderes bis Ablauf der Auktion mehr als €160 geboten hat. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
glaenzejenseitsvonnullundachtzehn
30.9.2022, 14:51:42
Die selbe Frage habe ich mir auch gestellt und verstehe es leider ich nach wie vor nicht. Die Annahme des K soll doch nur für den Fall gelten, dass 160€ nicht überschritten werden und damit würde die Annahme doch erst dann, wenn das Gebot überstiegen wird entfallen, sich also auflösen. Wo liegt mein Denkfehler?
Haniel Dardman
1.2.2024, 03:05:39
Verstehe ich leider auch überhaupt nicht. Für mich hat K hier das Angebot des V angenommen unter der Bedingung, dass niemand mehr als 160 € bietet. Bei Eintritt dieser Bedingungen würde das Angebot des K aufgelöst werden. Oder verstehe ich das falsch?
Beruflicher Erklärungsbote
6.11.2024, 10:03:41
Ich denke hier geht es nicht genau um die 160€, sondern um die Bedingung, dass die Annahme des Angebots unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) erfolgt, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Eine auflösende Bedingung würde in diesem Kontext sonst bedeuten, dass der Vertrag wirksam wäre, bis ein anderer Bieter einen höheren Preis anbietet. Die Rechtsfolge des Geschäfts würde erst voll wirksam eintreten und dann enden, wenn die auflösende Bedingung eintritt. Das ist jedoch natürlich nicht im Sinne des Bieters und des Verkäufers, daher handelt es sich um eine aufschiebende Bedingung.
Raphaeljura
7.5.2023, 03:24:32
Zum Verständnis: Der Vertrag ist
schwebend unwirksam. Beide haben eine Bedingung. Wann wurde der
schwebend unwirksame Vertrag zeitlich genau geschlossen? Mit der Abgabe des Angebots und der Annahme noch vor Ablauf der Auktion ?
Diaa
2.8.2023, 07:51:30
Kurze Frage: Sollte ein solcher Fall im Examen dran kommen, werden die nötigen E-Bay-Normen mit abgedrückt? oder muss man das bereits auf dem Schirm haben?
Lukas_Mengestu
2.8.2023, 09:02:55
Hallo Diaa, solches Spezialwissen wird nicht vorausgesetzt. Die entsprechende AGB-Norm müsste insoweit entweder abgedruckt sein oder im Sachverhalt erläutert werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Diaa
2.8.2023, 19:41:16
Super, vielen Dank!