Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Einführungsfall: Nicht verkörperte (mündliche/fernmündliche) WE
Einführungsfall: Nicht verkörperte (mündliche/fernmündliche) WE
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K geht zur Bäckerin V und verlangt ein Stück Sachertorte. V nickt und verpackt K das gewünschte Tortenstück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einführungsfall: Nicht verkörperte (mündliche/fernmündliche) WE
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Verlangen der K ist rechtlich eine nicht verkörperte Willenserklärung unter Anwesenden, gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrags über das Tortenstück.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Kaufangebot der K ist wirksam geworden.
Genau, so ist das!
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