Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Abgabe und Zugang von Willenserklärungen

Dem Erklärenden nicht bekannte Schwerhörigkeit des Empfängers

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Dem Erklärenden nicht bekannte Schwerhörigkeit des Empfängers

20. Mai 2026

28 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K bestellt bei V telefonisch 200 t Weizen. V ist, was K nicht weiß, schwerhörig. V versteht "100 t" und sagt der Lieferung zu.

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