Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Dem Erklärenden nicht bekannte Schwerhörigkeit des Empfängers
Dem Erklärenden nicht bekannte Schwerhörigkeit des Empfängers
19. Juli 2025
26 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K bestellt bei V telefonisch 200 t Weizen. V ist, was K nicht weiß, schwerhörig. V versteht "100 t" und sagt der Lieferung zu.
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